Waffensachkunde Lehrgang

Waffensachkunde gem. §7 WaffG und gemäß § 3 (2) AWaffV für Sportschützen und Personen im Bewachungsgewerbe

Unser Waffensachkundelehrgang ist gem. § 3 (2) AWaffV staatlich anerkannt und gültig für den gesamten Geltungsbereich des WaffG. Der Waffensachkundelehrgang umfasst die theoretische Vorbereitung, eine praktische Schießausbildung sowie die praktische, schriftliche und mündliche Waffensachkunde-Prüfung. Der Fokus liegt auf dem richtigen Umgang mit der Waffe in der Praxis, den Besonderheiten bei der Aufbewahrung sowie den gesetzlichen Vorgaben bei der Nutzung und dem Besitz von Schusswaffen und Munition. Der Lehrgang ist nicht nur auf den Sportschützen sondern auch auf die Belange der Dienstleister im Bereich der Sicherheit ausgerichtet. Im Lehrgang werden die Bestimmungen des aktuell gültigen deutschen Waffengesetzes, der Waffenverordnung, aber auch der DGUV Vorschrift 23 ausführlich behandelt.

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Zielgruppe:

Für Sportschützen und für die Beschäftigung im Rahmen des Geld- und Werttransports oder der Bewachung militärischer Liegenschaften ist die erfolgreiche Absolvierung der (gewerblichen) Waffensachkundeprüfung zwingend notwendig.

Unterrichtsinhalte:

  • Die Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition 
  • Beschussrecht 
  • Die erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32, 33, 34, 35 StGB) 
  • die Vorschriften der Berufsgenossenschaft 
  • Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition 
  • Handhabung und Umgang mit Schusswaffen und Munition 
  • Praktische Schießausbildung, einschließlich einsatztaktischer Grundsätze

Grundvoraussetzung sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge.

Methodik:

Präsentation mittels Beamer/Flipchart, Verdeutlichung anhand von Fotos, Diagrammen und Kurzfilmen. Die praktische Ausbildung findet in der 4-Stufen-Methodik statt. Die Teilnehmer haben grundsätzlich die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt des Unterrichts Fragen zu stellen. Verständnisfragen seitens der Dozenten schließen eine Thematik ab. Pierre Etzel ist Mitglied im Verband der Deutschen Büchsenmacher, Glock Waffenmeister und Waffenfachhändler (VDB).

Priorität:

Absolute Unterrichtspriorität liegt auf dem Thema Sicherheit. Mangelnde Kenntnisse bezüglich der Gefahren, die von Waffen und Munition ausgehen, mangelhafter Umgang mit Waffe oder Munition, mangelhaftes Verhalten auf dem Schießstand werden nicht toleriert und erfordern eine Nachschulung.

Lehrmittel:

Sämtliche für die praktische Ausbildung benötigten Waffen und dazugehörige Munition werden zur Verfügung gestellt.
Als Fachliteratur erhalten die Teilnehmer die Schulungsunterlagen „ETZEL Waffensachkundelehrgang“

Geprüft wird nach dem vom Bundesverwaltungsamt herausgegebenen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG in der jeweils gültigen Fassung.

Dauer:

Kosten:
329,00 Euro (Waffensackundekurs inkl. Prüfung)
Dauer des Lehrgangs:
28 UE Theorie

3 Tage Unterricht in 24 Vollzeitstunden
4 UE Praktisches inkl. Schießen

bzw. 32 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
2 UE Theorie- und Praxisprüfung

Individuelle Termine für Betriebe auf Anfrage möglich!

Aktuelle Termine zum Kurs:

24.05.2024, 09:00 – 17:00 | 25.05.2024, 09:00 – 17:00 | 26.05.2024, 09:00 – 17:00 |

Kurs: Waffen Sachkundelehrgang gem. § 7 WaffG, § 3 (2) AWaffV für Sportschützen, Jäger, Bewacher/Waffenträ

Freie Plätze:
7 von 15

Ort:
ETZEL Behördenakademie, Neue Bahnhofstraße, kostenfreie Parkplätze, Seminarraum im UG, 71665 Vaihingen an der Enz

3 Tage, inkl. Prüfung Prüfung innerhalb Vaihingen. Anmeldung nach § 3 Abs. 4 AWaffV spätestens zwei Wochen vor Lehrgangstermin möglich!

23.08.2024, 09:00 – 17:00 | 24.08.2024, 09:00 – 17:00 | 25.08.2024, 09:00 – 17:00 |

Kurs: Waffen Sachkundelehrgang gem. § 7 WaffG, § 3 (2) AWaffV für Sportschützen, Jäger, Bewacher/Waffenträ

Freie Plätze:
13 von 15

Ort:
ETZEL Behördenakademie, Neue Bahnhofstraße, kostenfreie Parkplätze, Seminarraum im UG, 71665 Vaihingen an der Enz

3 Tage, inkl. Prüfung Prüfung innerhalb Vaihingen. Anmeldung nach § 3 Abs. 4 AWaffV spätestens zwei Wochen vor Lehrgangstermin möglich!