Qualifizierung für Schieß- und Standaufsichten nach § 27 WaffG i.V.m. §§ 10,11 AWaffV (Verantwortliche Person)
Zielgruppe: Dieser Lehrgang ermächtigt als eine verantwortliche Aufsichtsperson alleine auf dem Schießstand zu schießen. Voraussetzung für die Teilnahme: Erfolgreich bestandene Waffensachkundeprüfung (§ 7 WaffG) oder bestandene Jägerprüfung.Zuverlässigkeit, Volljährigkeit sowie gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Lehrgangsablauf: Der Qualifizierungskurs für Schieß- und Standaufsichten findet in Präsenz statt. In 4 Unterichtseinheiten erhalten Sie eine professionelle Einweisung und…